Hallo liebe Leser*innen!
In diesem Artikel geht es um das Thema Krankengeld. Es stellt sich die Frage, wann das Krankengeld auf Dein Konto überwiesen wird. Wir beantworten Dir hier, wie es um die Auszahlung des Krankengeldes bestellt ist und wann Du mit der Auszahlung Deines Geldes rechnen musst. Also, auf geht’s, lass uns gemeinsam herausfinden, wann es auf Dein Konto kommt. Viel Spaß!
Das kommt ganz darauf an, welche Art von Krankengeld du bekommst. Wenn du ein Krankengeld von deiner Krankenversicherung bekommst, wird es normalerweise nach der üblichen Zahlungsfrist auf dein Konto überwiesen. Wenn du aber ein Krankengeld vom Arbeitgeber erhältst, kann es sein, dass du es erst zum Ende des Monats bekommst. Wenn du noch mehr Details wissen möchtest, empfehle ich dir, den Kundenservice deiner Krankenversicherung oder deines Arbeitgebers zu kontaktieren, um mehr Informationen dazu zu erhalten.
Krankengeld: Wenn Du eine AU-Bescheinigung hast
Du hast eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von deinem Arzt erhalten? Dann bist du berechtigt, Krankengeld zu beziehen. Dieses wird dir rückwirkend ab dem Tag der Ausstellung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausgezahlt und ist für die Dauer deiner Arbeitsunfähigkeit gültig. Sobald du wieder arbeitsfähig bist, endet die Auszahlung des Krankengeldes. Beachte aber, dass du deinen Arbeitgeber unverzüglich über deine Arbeitsunfähigkeit benachrichtigen musst und ihm die Bescheinigung aushändigen musst. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass du dein volles Krankengeld erhältst und deine Arbeitsunfähigkeit korrekt abgerechnet wird.
Krankengeld beantragen: Was du über deine Rechte als Arbeitnehmer wissen musst
Sobald die Krankenkasse deine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung überprüft hat, erhältst du das Krankengeld. Dieses wird rückwirkend bis zum ersten Tag deiner Arbeitsunfähigkeit bezahlt, sodass du auch für die Tage, an denen du bereits arbeitsunfähig warst, eine finanzielle Unterstützung erhältst. Es ist wichtig, dass du deinen Arbeitgeber über deine Lage informierst, damit du deine Rechte als Arbeitnehmer kennst und deinen Anspruch auf Krankengeld geltend machen kannst.
Krankengeld rückwirkend bei VIACTIV beantragen
Du hast keinen festen monatlichen Stichtag, an dem die VIACTIV Krankengelder auszahlt. Alles was wir tun können, ist, Dir das Krankengeld rückwirkend zu bezahlen. Wir können Dir somit immer nur bis zu dem Datum auszahlen, an dem Dein Arzt Deine Arbeitsunfähigkeit bestätigt hat. Es ist also besonders wichtig, dass Du Deine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung so schnell wie möglich an die VIACTIV schickst, damit wir Dir Dein Krankengeld so schnell wie möglich überweisen können.
Krankengeld: Tagessumme pro Erkrankung berechnen
Das Krankengeld wird tageweise angestellte Arbeitnehmer*innen für die Zeit ihrer Erkrankung erstattet. Es wird in voller Höhe des letzten Brutto-Arbeitsentgelts gezahlt und kann bis zu 78 Wochen lang bezogen werden. Dabei wird pro Tag ein bestimmter Betrag berechnet, der sich aus den letzten drei Monaten vor dem Beginn der Erkrankung ergibt. Dabei wird der Durchschnitt der letzten drei Monatsgehälter ermittelt und anschließend geteilt durch den jeweiligen Monat. So können sich die Arbeitnehmer*innen auf eine konstante Tagessumme verlassen, während sie sich erholen.
Krankengeld berechnen: SGB V, Voraussetzungen & Berechnungen
Du hast Probleme damit, das Krankengeld zu berechnen? Keine Sorge! Wir erklären Dir, wie es geht. In Deutschland regelt § 47 Absatz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V), wie viel Krankengeld Arbeitnehmern bei Krankheit gezahlt wird. Die Höhe des Krankengelds liegt zwischen 70 Prozent des regelmäßigen Bruttolohns und 90 Prozent des individuellen Nettoverdienstes. Dabei gelten bestimmte Voraussetzungen, damit man Anspruch auf das Krankengeld hat. Dazu zählen unter anderem, dass man mindestens 4 Wochen sozialversichert war und die Krankheit nicht länger als 6 Wochen dauert. Wenn Du diese Kriterien erfüllst, kannst Du das Krankengeld beantragen. Dann müssen Dein Arbeitgeber und die Krankenkasse die Höhe des Krankengelds berechnen. Der Arbeitgeber kalkuliert dazu Dein regelmäßiges Bruttogehalt und die Krankenkasse Dein individuelles Nettogehalt. Anschließend wird das Krankengeld auf Basis dieser Berechnungen ausgezahlt.
Krankengeld: Richtet sich nach Einnahmen bei Arbeitsunfähigkeit
Du kannst auf Krankengeld hoffen, wenn Du arbeitsunfähig bist. Die Höhe des Betrags richtet sich nach den Einnahmen, die Du unmittelbar vor der Arbeitsunfähigkeit erzielt hast. Das Krankengeld wird Dir maximal in Höhe des zuletzt erzielten laufenden Nettoarbeitsentgelts gezahlt und zwar in Form eines kalendertäglichen Betrags. Es ist also wichtig, dass Du Deine Einnahmen regelmäßig auf dem neuesten Stand hältst, um eine adäquate Krankengeldleistung zu erhalten.
Erkrankung – Chef zahlt 6 Wochen Lohn, Krankenkasse 4 Wochen
Du hast eine Erkrankung und bist deshalb arbeitsunfähig? Dann musst du dir keine Sorgen machen, denn dein Chef zahlt in den ersten sechs Wochen weiter dein Gehalt. In den restlichen vier Wochen bekommst du dann Krankengeld von der Krankenkasse. Sie prüft dann, welcher Betrag niedriger ist: 70 Prozent des Bruttolohns oder 90 Prozent des Nettogehalts. In der Regel ist der Nettowert mit rund 60 Euro pro Tag geringer als der Bruttobetrag mit rund 70 Euro. Bleib einfach am Ball und informiere dich auf der Webseite deiner Krankenkasse, welche Leistungen für dich in Frage kommen.
Beantrage Krankengeld: Arbeitgeber muss Verdienstbescheinigung ausstellen
Du hast Dein Arbeitsverhältnis beendet und möchtest nun Krankengeld beantragen? Dann muss Dein Arbeitgeber Dir eine Verdienstbescheinigung ausstellen. Dazu schickt Dir die Krankenkasse zunächst einen Vordruck. Dieser muss ausgefüllt an die Krankenkasse zurückgeschickt werden. Dieser enthält unter anderem Angaben über Dein Einkommen, beispielsweise Dein Nettoverdienst, Deine Lohnsteuer, Deine Krankenkassenbeiträge und die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung. Mit diesen Informationen kann die Krankenkasse dann die Höhe Deines Krankengeldes berechnen.
Krankengeld bei Betreuung erkrankter Kinder – Infos von der Krankenkasse
Du erhältst von Deiner Krankenkasse Krankengeld, wenn Du aufgrund eines ärztlichen Zeugnisses Deiner Arbeit fernbleiben musst, um Dein erkranktes und versichertes Kind zu betreuen, pflegen oder beaufsichtigen. Wenn keine andere im Haushalt lebende Person dies übernehmen kann, hast Du Anspruch auf Krankengeld. Bei Bedarf solltest Du Dich an Deine Krankenkasse wenden, um weitere Informationen zu erhalten.
Krankengeld: Höhe, Anspruch & Eintragung durch Arzt
Krankengeld wird normalerweise in der gleichen Höhe wie das Gehalt oder Lohn gezahlt. Wenn du einen Anspruch auf Krankengeld hast, erhältst du in der Regel diesen Betrag, nachdem deine Ärztin oder dein Arzt deine Arbeitsunfähigkeit bestätigt hat. Du erhältst dann das Krankengeld für die Zeit, in der du arbeitsunfähig warst. Es wird normalerweise rückwirkend ab dem Tag gezahlt, an dem du zuletzt arbeitsfähig warst. Es ist also wichtig, dass deine Ärztin oder dein Arzt eine richtige Einschätzung deiner Arbeitsunfähigkeit vornimmt und auf deine Unterlagen einen entsprechenden Eintrag macht. So kannst du sicherstellen, dass du dein Krankengeld so schnell wie möglich erhältst.
Krankgeschrieben? 30 Tage Krankengeld – auch an Wochenenden
Wenn du einen Monat lang krankgeschrieben bist, bekommst du 30 Tage lang Krankengeld. Es ist dabei egal, wie viele Tage der jeweilige Monat hat. Auch die Wochenenden werden hier mitgezählt. Du bekommst also auch für Samstag und Sonntag dein Krankengeld. Wenn du es dir leisten kannst, kannst du dir in dieser Zeit eine Auszeit gönnen und dir die Ruhe gönnen, die du brauchst.
Krankengeld: Steuerfrei, aber Progressionsvorbehalt beachten!
Möchtest du wissen, ob du dein Krankengeld versteuern musst? Die Antwort lautet: Nein! Lohnersatzleistungen wie Krankengeld sind nämlich steuerfrei. Aber es gibt einen Haken: es unterliegt dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass dein Krankengeld bei der Berechnung deines persönlichen Steuersatzes berücksichtigt wird. Dadurch wird deine Steuerlast insgesamt höher, obwohl das Krankengeld selbst nicht besteuert wird. Es ist daher wichtig, dass du deine Krankengeldzahlungen bei der Steuererklärung angeben musst. So kann der Fiskus deinen Steuersatz richtig berechnen.
Krankengeld: MDK-Prüfung & Widerspruch einlegen – Hilfe
Du bist krank geschrieben und beziehst Krankengeld? Dann weißt du sicherlich, dass die Krankenkasse die Arbeitsunfähigkeit, die der Arzt attestiert hat, durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) überprüfen lassen kann. Wenn der MDK feststellt, dass du wieder arbeitsfähig bist, kann die Krankengeldzahlung eingestellt werden. Dagegen kannst du Widerspruch einlegen. Dafür kannst du dir nach Erhalt der Mitteilung innerhalb von vier Wochen einen Anwalt deines Vertrauens nehmen und Widerspruch einlegen. Dieser kann dir dann bei der Einlegung des Widerspruchs helfen.
Krankgeschriebene dürfen trotzdem auf EU-Urlaub: BSG bestätigt
Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer musst Du auch dann nicht auf einen Urlaub in einem EU-Land verzichten, wenn Du schon länger als sechs Wochen krankgeschrieben bist. Das hat das Bundessozialgericht am 4. Juni 2019 im Fall eines Gerüstbauers bestätigt. Dieser hatte vor der Reise ein ärztliches Attest vorgelegt, das bestätigte, dass er seinem Beruf weiterhin nicht nachgehen konnte. Dennoch erhielt er das Krankengeld auch während seines Urlaubs. Das BSG stellte klar, dass Urlaubsreisen in einem EU-Land unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin möglich sind. Wenn Du krankgeschrieben bist, musst Du allerdings ein ärztliches Attest vorlegen, das bestätigt, dass Du nicht in der Lage bist, an dem Arbeitsleben teilzunehmen. Dann kannst Du weiterhin Krankengeld beziehen und Deinen Urlaub genießen.
Jobcenter: Aufstockende Leistungen beantragen & Kosten decken
Du kannst beim Jobcenter aufstockende Leistungen beantragen, wenn dein Einkommen aus dem Krankengeld zu gering ist. Wenn du dazu berechtigt bist, kannst du den Grundbedarf plus die Kosten der Unterkunft (z.B. Miete, Heizung und Nebenkosten) angeben. Wenn du den Antrag stellst, kannst du alle notwendigen Unterlagen vorlegen, die deine persönliche Situation belegen. Die Leistungen, die du vom Jobcenter erhältst, können dazu beitragen, dass du deine Kosten für Unterkunft und Grundbedarf decken kannst.
Krankengeld zurückzahlen bei vorzeitiger Rückkehr zur Arbeit
Du hast eine längere Krankheit und erhältst Krankengeld? Dann solltest du wissen, dass du das Krankengeld anteilig zurückerstatten musst, wenn du vor Ablauf der Krankschreibung wieder arbeitest. Bezug von Krankengeld und regulärer Lohnzahlung schließen sich nämlich gegenseitig aus. Wenn du also wieder zur Arbeit gehst, musst du das Krankengeld bereits im Voraus an die Krankenkasse zurückzahlen. Wenn du noch Fragen zu diesem Thema hast, kannst du dich jederzeit an deinen Arbeitgeber oder deine Krankenkasse wenden. Diese helfen dir gerne weiter und erklären dir alle wichtigen Details.
Krankgeschrieben? Erfahre mehr über Kürzung der Rente nach Krankengeld
Du bekommst vielleicht eine Rente, während Du krankgeschrieben bist. In diesem Fall musst Du entweder ganz auf Dein Krankengeld verzichten oder es wird gekürzt. Die Krankenkasse erhält in diesem Fall einen Erstattungsanspruch gegen den Rentenversicherungsträger und bezieht die Rente auf Dein Krankengeld an. Dies wird auch als „Kürzung der Rente nach dem Krankengeld“ bezeichnet. Wenn Du eine Rente beantragst, während Du noch krankgeschrieben bist, solltest Du Dich informieren, wie sich das auf Dein Krankengeld auswirkt. In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, die Rente erst nach dem Krankengeldbezug zu beantragen.
Warum zahlt die Krankenkasse manchmal nicht?
Du hast dich wahrscheinlich schon einmal gefragt, warum die Krankenkasse manchmal nicht zahlt. Das kann verschiedene Gründe haben. Einer davon ist, dass die Bescheinigungen über deine Arbeitsunfähigkeit nicht vollständig sind. Ebenso zahlt die Krankenkasse kein Krankengeld, wenn der Arbeitgeber während der Lohnfortzahlung (die in der Regel 6 Wochen dauert) einen ermäßigten Beitragssatz (14,0 %) berechnet. Familienversicherte erhalten ebenfalls kein Krankengeld und selbst wenn du länger als 78 Wochen krank bist, wirst du kein Krankengeld bekommen. Deshalb ist es wichtig, dass du bei deiner Krankenkasse nachfragst, warum du keine Zahlung erhalten hast.
Krankengeld: 90% Nettogehalt bei längerer Krankheit
Du bekommst Krankengeld, wenn Du länger als sechs Wochen krankgeschrieben bist. Davor zahlt Dein Arbeitgeber Dir eine Lohnfortzahlung. Deine gesetzliche Krankenkasse zahlt Dir dann maximal 90 Prozent Deines Nettogehaltes als Krankengeld. Dabei kannst Du Arbeitnehmer maximal 72 Wochen lang davon profitieren. Allerdings musst Du dabei beachten, dass eine Krankheit, für die Krankengeld bezahlt wird, immer ärztlich bestätigt werden muss.
Krankmeldung: Muss ich zum Arzt, wenn ich Freitag nicht gesund bin?
Du fragst dich, ob du bei einer ursprünglichen Krankmeldung bis Freitag noch mal zum Arzt musst, wenn du noch nicht gesund bist? Ja, leider musst du das. Nach der aktuellen Regelung werden Samstag und Sonntag nicht mitgezählt. Das heißt, du musst am Montag noch mal zum Arzt und deine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verlängern lassen, damit die Krankmeldung lückenlos ist.
Fazit
Die Dauer, bis das Krankengeld auf deinem Konto ist, hängt davon ab, wie lange es dauert, bis deine Krankenversicherung die nötigen Unterlagen bearbeitet hat. Normalerweise dauert es einige Wochen, aber manchmal kann es auch länger dauern. Wenn du Fragen dazu hast, kannst du deine Krankenversicherung anrufen und nachfragen, wann du mit dem Geld rechnen kannst.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Krankengeld in der Regel am nächsten Arbeitstag nach Beginn der Erkrankung auf dem Konto des Betroffenen eingeht. Dies kann jedoch von Fall zu Fall variieren, sodass es sinnvoll sein kann, sich vorher bei der Krankenkasse zu erkundigen. Du solltest also nicht zögern, wenn Du Fragen zu Deinem Krankengeld hast.